Förderung von Beratung im Land Brandenburg und Berlin

Das Brandenburger Landwirtschaftsministerium (MLEUV) fördert fachlich hochwertige Beratung für landwirtschaftliche sowie gartenbauliche Unternehmen über eine eigene Beratungsrichtlinie (Laufzeit bis Ende 2027). Seit 2026 werden auch forstwirtschaftliche Beratungen gefördert.

Die Beratungsförderung soll Sie als Akteure aus Landwirtschaft, Gartenbau und Waldwirtschaft bei Fragen zum Umwelt-, Natur-, Klimaschutz, zum Tierwohl und zum Ökolandbau unterstützen. Gefördert werden zudem Beratungen zu sozioökonomischen Themen (z.B. hohe Schulden, psychische Überlastungen, familiäre Krisen) sowie zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Vermarktung. Die Beantragung und Abrechnung der Förderung übernimmt Ihre Beratungskraft.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die wichtigste Voraussetzung für die Beratungsförderung ist, dass Ihre Beraterin oder Ihr Berater beim Land Brandenburg anerkannt ist. Anerkannte Beratungskräfte sind auf dieser Webseite gekennzeichnet und über die Filterfunktion auswählbar.

Die 31 Beratungssteckbriefe aus der Förderrichtlinie definieren die förderfähigen Beratungsinhalte und Ziele. Die meisten auf dieser Webseite gelisteten Beratungsthemen finden sich dort wieder und sind damit förderfähig. Die Zuordnung zu den Beratungssteckbriefen und die Beantragung der Förderung erfolgt durch Ihre anerkannte Beratungskraft.

Wie funktioniert die Förderung?
(Ausführliche Beschreibung auf der Seite des MLEUV)

  1. Nehmen Sie Kontakt zu einer anerkannten Beratungskraft auf.
  2. Nach einem Vorgespräch schließen Sie zu ihren gewünschten Beratungsanliegen einen Vertrag mit der Beratungsorganisation/Beratungskraft. Diese sendet die notwendigen Unterlagen umgehend an die Bewilligungsbehörde und die Beratung kann anschließend beginnen.
  3. Spätestens sechs Monate nachdem Sie den Beratungsvertrages eingereicht haben, muss die Beratung abgeschlossen und der Antrag bei der Bewilligungsbehörde (LELF) eingegangen sein.

Wichtige Hinweise

  • Die Anzahl der Beratungen pro Jahr ist nicht begrenzt. Sie können sich mehrmals zu dem gleichen Beratungsschwerpunkt beraten lassen. Auch können Sie mehrere Themen (Steckbriefe) kombinieren.
  • Gruppenberatungen sind möglich (mit mindestens drei, maximal fünf landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieben).
  • Auch digitale und/oder telefonische Beratung wird gefördert. Mindestens 25 Prozent und mindestens zwei Stunden der Beratung müssen vor Ort auf Ihrem Betrieb erbracht werden.
  • Den Antrag stellt Ihre Beratungsorganisation/Beratungskraft online, sie erhält auch die Zahlungen des Ministeriums. Sie zahlen die nicht förderfähige Umsatzsteuer und 10% der Gesamtkosten.
  • Anerkannte Beratungsleistungen sind seit 2026 zu 90% förderfähig. Das Land Brandenburg sieht Beratungshonorare mit einem festen Stundensatz von 85 Euro vor und übernimmt 76,50 Euro pro Stunde (für einzelbetriebliche und Gruppenberatungen).

Kontakt

Bei Fragen zur Förderung von Beratungsdienstleistungen kontaktieren Sie bitte das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV), Herrn Lukas Büenfeld, E-Mail: lukas.bueenfeld@mleuv.brandenburg.de, Tel: 0331 866 7690.

Anerkennungsverfahren für Beraterinnen und Berater

Um vom Land geförderte Beratung anzubieten, muss sich die Beratungskraft anerkennen lassen. Dafür ist ein Antrag beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) zu stellen. Die Anerkennung erfolgt für ein Jahr und kann durch Nachweis regelmäßiger Fortbildungen verlängert werden.

Ausführliche Informationen zur Anerkennung finden sich auf der Webseite des LELFs. Bei Fragen zur Berateranerkennung kontaktieren Sie bitte das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), Herrn Stefan Kreitschmann, E-Mail: berateranerkennung@lelf.brandenburg.de, Tel: 03328 436 201.