Förderung von Beratung im Land Brandenburg und Berlin
Das Brandenburger Landwirtschaftsministerium (MLUK) fördert fachlich hochwertige Beratung für landwirtschaftliche sowie gartenbauliche Unternehmen über eine eigene Beratungsrichtlinie (Laufzeit bis Ende 2027).
Die Beratungsförderung soll Sie als Akteure aus Landwirtschaft und Gartenbau bei Fragen zum Umwelt-, Natur-, Klimaschutz, zum Tierwohl und zum Ökolandbau unterstützen. Gefördert werden zudem Beratungen zu sozioökonomische Themen sowie zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Vermarktung. Die Beantragung und Abrechnung der Förderung übernimmt Ihre Beratungskraft.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die wichtigste Voraussetzung für die Beratungsförderung ist, dass Ihre Beraterin oder Ihr Berater beim Land Brandenburg anerkannt ist. Anerkannte Beratungskräfte sind auf dieser Webseite gekennzeichnet und über die Filterfunktion auswählbar.
Die 31 Beratungssteckbriefe aus der Förderrichtlinie definieren die förderfähigen Beratungsinhalte und Ziele. Die meisten auf dieser Webseite gelisteten Beratungsthemen finden sich dort wieder und sind damit förderfähig. Die Zuordnung zu den Beratungssteckbriefen und die Beantragung der Förderung erfolgt durch Ihre anerkannte Beratungskraft.
Wie funktioniert die Förderung?
(Ausführliche Beschreibung auf der Seite des MLUK)
- Nehmen Sie Kontakt zu einer anerkannten Beratungskraft auf.
- Nach einem Vorgespräch schließen Sie zu ihren gewünschten Beratungsanliegen einen Vertrag mit der Beratungsorganisation/Beratungskraft . Diese sendet die notwendigen Unterlagen umgehend an die Bewilligungsbehörde und die Beratung kann anschließend beginnen.
- Spätestens sechs Monate nachdem Sie den Beratungsvertrages eingereicht haben, muss die Beratung abgeschlossen und der Antrag bei der Bewilligungsbehörde (LELF) eingegangen sein.
Wichtige Hinweise
- Die Anzahl der Beratungen pro Jahr ist nicht begrenzt. Sie können sich mehrmals zu dem gleichen Beratungsschwerpunkt beraten lassen. Auch können Sie mehrere Themen (Steckbriefe) kombinieren.
- Gruppenberatungen sind möglich (mit mindestens drei, maximal zwölf landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieben).
- Auch digitale und/oder telefonische Beratung wird gefördert. Mindestens 25 Prozent und mindestens zwei Stunden der Beratung müssen vor Ort auf Ihrem Betrieb erbracht werden.
- Den Antrag stellt Ihre Beratungsorganisation/Beratungskraft, sie erhält auch die Zahlungen des Ministeriums. Sie zahlen lediglich die nicht förderfähige Umsatzsteuer.
- Anerkannte Beratungsleistungen sind zu 100 % förderfähig. Das Land Brandenburg zahlt Beratungshonorare mit einem festen Stundensatz von 85 Euro (für einzelbetriebliche und Gruppenberatungen).
Kontakte
Bei Fragen zur Förderung von Beratungsdienstleistungen kontaktieren Sie bitte das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), Herrn Leonard Eichhorn, E-Mail: leonard.eichhorn@mluk.brandenburg.de, Tel: 0331 866 7625 oder Herrn Lukas Büenfeld, E-Mail: lukas.bueenfeld@MLUK.Brandenburg.de, Tel: 0331 866 7690
Bei Fragen zur Berateranerkennung kontaktieren Sie bitte das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), Herrn Stefan Kreitschmann, E-Mail: stefan.kreitschmann@lelf.brandenburg.de, Tel: 03328 436 201